Wasserrecht in der Fachplanung

Recht und Genehmigung

Wasserrecht in der Fachplanung

Gewässerschutz und Fachplanung im Einklang

In diesem Seminar erhalten Sie einen umfassenden Einblick in die für die Fachplanung relevanten Aspekte des Wasserrechts. Sie lernen die rechtlichen Anforderungen kennen, die bei der Planung und Genehmigung von Anlagen berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie praktische Einblicke in die Herausforderungen und Lösungsansätze der genehmigungsfachlichen Praxis.


Kursinhalte

Rechtsgrundlagen des Wasserrechts
Überblick über die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die für das Wasserrecht relevant sind, einschließlich des Wasserhaushaltsgesetzes und der Wasserrahmenrichtlinie.

Wasserrechtliche Erlaubnis und Bewilligung

  • Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen Erlaubnis und Bewilligung
  • Figur der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
  • Genehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben einschließlich der Anforderungen an die Gewässerbenutzungen
  • Genehmigungsfähigkeit von Maßnahmen
  • Praxisbeispiele für Antragsstellung

Begriff der Gewässerbenutzung
Wir erläutern, welche Tätigkeiten unter den Tatbestand der Gewässerbenutzung fallen und wie sie im Rahmen der Verfahren zu bewerten sind.

Wasserrechtliche Zulassungen in der Planfeststellung

  • Rechtliche Grundsätze und die Wirkungen der Planfeststellung
  • Verhältnis zur wasserrechtlichen Zulassung
  • Überblick über die in Verfahren erforderlichen wasserrechtliche Fachbeiträge

Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Wasserrecht
Einblicke in aktuelle Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen, die Einfluss auf die Fachplanung haben.


Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an alle Genehmigungsmanager, Projektleiter und Fachplaner, die im Zuge der Planung und Genehmigung von Anlagen mit wasserrechtlichen Sachverhalten konfrontiert sind. 


Referenten

Klaus-D. Fröhlich

Rechtsanwalt

Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt, überwiegend im Wasserrecht, Wasserverbandsrecht und sonstigem Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit im Wasserrecht erstellt er Rechtsgutachten und besitzt umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u.a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landeanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Wasserrechtler Deutschlands an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 15 Jahren ist Herr Klaus-D. Fröhlich als Referent und Lehrbeauftragter für Wasserrecht u.a. an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.


Kosten

Teilnahmegebühr:

€ 625, - zzgl. MwSt.

€ 743,75 inkl. MwSt.

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