Recht und Genehmigung
Gewässerschutz in der Projektpraxis
Zwischen rechtlicher Anforderung und praktischer Umsetzung
Die Planung, Zulassung und Umsetzung industrieller Vorhaben berühren regelmäßig wasserrechtliche Anforderungen. Die Bewertung wasserrechtlicher Belange beeinflusst sowohl die fachtechnische Ausgestaltung der Vorhaben als auch den Umfang der vorzulegenden Unterlagen und einzureichenden Anträge. In der Projektpraxis führt dies häufig zu weiteren Abstimmungen zwischen Planung, Fachbehörden und beteiligten Stellen.
Das Webinar vermittelt die maßgeblichen Grundlagen des Wasserrechts, erläutert die Bedeutung wasserrechtlicher Anforderungen im Kontext technischer Projekte und zeigt auf, wie wasserrechtliche Belange in Genehmigungsverfahren eingebunden werden.
Kursinhalte
Grundlagen und rechtlicher Rahmen des Wasserrechts
Für die Bewertung wasserrechtlicher Belange sind grundlegende Kenntnisse über die relevanten Rechtsvorschriften erforderlich. Dazu gehören insbesondere das Wasserhaushaltsgesetz, die Wasserrahmenrichtlinie sowie die zentralen Begriffe des Gewässerschutzes.
Wasserrechtliche Anforderungen in der Fachplanung
Im Rahmen von der Zulassungsverfahren sind wasserrechtliche Belange als eine wesentlicher Fachaspekt zu berücksichtigen. Dabei stellt sich die Frage, welche rechtlichen Anforderungen und fachlichen Nachweise im Verfahren zu erbringen sind und wie diese in die Antragsunterlagen einfließen.
Gewässerschutz in der Projektpraxis
Die praktische Umsetzung wasserrechtlicher Anforderungen zeigt sich vor allem in der Ausgestaltung von Unterlagen, Prüfungen und Abstimmungen im Projektablauf. Anhand ausgewählter Beispiele wird dargestellt, wie Gewässerschutzbelange in der Planung behandelt und mit anderen Fachbelangen in Einklang gebracht werden können. Daraus ergeben sich Hinweise für eine strukturierte Anwendung in der täglichen Projektpraxis.
Zielgruppe
Das Webinar richtet sich an Mitarbeitende aus Planung und Projektumsetzung, die wasserrechtliche Belange im Rahmen technischer Vorhaben berücksichtigen müssen. Angesprochen sind insbesondere Personen, die entsprechende Anforderungen in Genehmigungs- oder Planungsprozessen vorbereiten oder begleiten.
Referenten
Klaus-D. Fröhlich
Rechtsanwalt
Herr Klaus-D. Fröhlich ist seit über 10 Jahren als Rechtsanwalt, überwiegend im Wasserrecht, Wasserverbandsrecht und sonstigem Umweltrecht tätig. Neben der originär anwaltlichen Tätigkeit im Wasserrecht erstellt er Rechtsgutachten und besitzt umfangreiche Erfahrungen in der rechtswissenschaftlichen Bearbeitung von Forschungsprojekten, u.a. für das Umweltbundesamt (UBA) sowie für die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und die Thüringer Landeanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG). Zuvor war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Herrn Prof. Dr. Rüdiger Breuer, einem der führenden Wasserrechtler Deutschlands an der Universität Trier sowie als Geschäftsführender Assistent im Institut für das Recht der Wasser- und Entsorgungswirtschaft an der Universität Bonn tätig. Seit über 15 Jahren ist Herr Klaus-D. Fröhlich als Referent und Lehrbeauftragter für Wasserrecht u.a. an der Universität Duisburg-Essen aktiv. Neben seiner Anwalts- und Lehrtätigkeit schreibt er Fachartikel und -bücher im Wasser- und Umweltrecht und wirkt in mehreren interdisziplinären Arbeitsgruppen der DWA im Bereich Wasserwirtschaft mit.
Kosten
Teilnahmegebühr:
€ 595, - zzgl. MwSt.
€ 708,05 inkl. MwSt.
Nach Abschluss des Seminars erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
_Webinar 12.05.2026
_Webinar
Live aus Hamburg
12.05.2026
Tag 1: 09:30 - 15:30 Uhr
_Webinar 08.10.2026
_Webinar
Live aus Hamburg
08.10.2026
Tag 1: 09:30 - 15:30 Uhr
Die nächsten Termine
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Ort
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12.05.26
Tag 1: 09:30 - 15:30 Uhr
Plätze vorhanden
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