Recht und Genehmigung
Fachplanungsrecht aktuell - Energiewirtschaft
Die neuesten Entwicklungen für Planungs- und Genehmigungsverfahren
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netzinfrastruktur zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren umfassende Anpassungen im Fachplanungsrecht vorgenommen. Im Mittelpunkt stehen dabei neue Vorschriften, die die Planung und Genehmigung energiewirtschaftlicher Großprojekte beschleunigen sollen.
Die Implementierung einer solchen Vielzahl an neuen Regelungen stellt sowohl Vorhabenträger als auch Zulassungsbehörden im Projektalltag vermehrt vor Herausforderungen.
Kursinhalte
In diesem Webinar geben Ihnen unsere Expertinnen und Experten einen umfassenden Überblick über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und zeigen auf, welche konkreten Auswirkungen die Änderungen auf die Planungs- und Genehmigungsverfahren haben. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolle Praxistipps, wie Sie die neuen Regelungen für die Umsetzung Ihrer Vorhaben optimal nutzen können. Folgende Inhalte erwarten Sie:
Novellierung EnWG
Die wesentliche Änderungen des EnWG und des NABEG betreffen insbesondere die Ausweitung des Bündelungsgebots, die Nutzung von Provisorien, die Duldungspflicht bei Transporten, den Verzicht auf die Alternativenprüfung, die Vollständigkeit der Antragsunterlagen sowie die genehmigungsfreie geringfügige bauliche Änderungen an Leitungsanlagen.
Novellierung BImSchG
Die Änderung des BImSchG hat zum Ziel, die Genehmigungsverfahren für Anlagen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Inhaltlich bezieht sich die Novelle im Kern auf die Genehmigungsfristen, den Einsatz von Projektmanagern, dem vorzeitigen Baubeginn sowie den Verzicht auf den Erörterungstermin.
EU-Notfallverordnung
Im Fokus der Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2577 liegt der Entfall der Artenschutzprüfung sowie der Verzicht auf Durchführung der UVP bei Infrastrukturvorhaben sowie dem Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auf Land und See.
Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III)
Art. 15e der Richtlinie (EU) 2018/2001 hat die Ausweisung von Infrastruktur-/Beschleunigungsgebiete für Energieleitungen zum Ziel. Für Vorhaben in diesen Gebieten kann auf die UVP, die Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung sowie die artenschutzrechtliche Prüfung verzichtet werden.
Zielgruppe
Die Veranstaltung richtet sich an alle Projektleiter, Genehmigungsplaner, Juristen und Fachplaner, die Projekte im Bereich der Energiewirtschaft betreuen. Dazu gehören insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Netzbetreiber, der Energieversorgungsunternehmen, der externen Beratungsfirmen sowie der zuständigen Genehmigungsbehörden.
Referenten
Susanne Juliane Hofmann
Rechtsanwältin
Senior Associate | GvW Graf von Westphalen
Susanne Juliane Hofmann ist schwerpunktmäßig im Umwelt- und Planungsrecht sowie im Energierecht tätig. Sie begleitet Raumordnungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Anlagen und Infrastrukturen (insbesondere Stromleitungen), unterstützt bei komplexen Herausforderungen im Bereich des Wasser-, Bodenschutz- und Bergrechts sowie zu aktuellen Fragen des Energierechts (vom Atomrecht bis zu den Regelungen für „grünen Wasserstoff“).
Dr. Dominik Greinacher
Rechtsanwalt
Partner | GvW Graf von Westphalen
Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt bei Dr. Dominik Greinacher insbesondere im Energierecht sowie im Umwelt- und Planungsrecht. Er berät seine Mandanten insbesondere zu öffentlich-rechtlichen Fragen des Leitungsbaus, einschließlich Planungs- und Enteignungsrecht, sowie zu Fragen im Emissionshandel und im Bergrecht und vertritt sie vor nationalen und europäischen Gerichten. Dr. Greinacher berät zum allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Subventionsrecht.
Kosten
Teilnahmegebühr:
€ 625, - zzgl. MwSt.
€ 743,75 inkl. MwSt.
_Webinar 16.01.2025
_Webinar
Live aus Berlin
16.01.2025
Tag 1: 09:30 - 17:00 Uhr
Die nächsten Termine
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16.01.25
Tag 1: 09:30 - 17:00 Uhr
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